Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan in verschiedenen Kapiteln an. Nun startet die Mitwirkungsphase, wie die Baudirektion am Donnerstag mitteilt.
Besonders umstritten ist dabei die Frage Thematik der Kiesgrube. Weil die Reserven der bestehenden zwei Abbaugebiete zu Ende gehen, will der Regierungsrat im Gebiet Hatwil/Hubletzen in Cham ein neues festsetzen (zentralplus berichtete). Dagegen regt sich jedoch Widerstand, insbesondere von der Gemeinde Cham (zentralplus berichtete).
Waldgrenze fix festlegen
Nebst den Kiesgruben geht es bei der Richtplananpassung um den Wald und die Gewässer. Der Regierungsrat will sogenannte statische statt dynamische Waldgrenzen einführen. Das verhindere, dass sich der Wald unerwünscht ausdehnen kann.
Zudem sei dies weniger aufwendig für die Geodaten-Bearbeitung und vermeide Abgrenzungsprobleme. Wo der Wald anfängt und aufhört, soll künftig fix festgelegt werden und nicht mehr durch die natürliche Ausbreitung definiert. Beim Gewässerraum will der Regierungsrat den Richtplan dahingehend anpassen, dass das Bundesrecht vollzogen wird.
Die Unterlagen liegen bis am 8. Oktober öffentlich auf. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zu Handen des Regierungsrats, der die Richtplananpassung schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss unterbreitet.