Strafuntersuchung bei Zürcher Polizei

Der Oberarmbruch einer Kirchenbesucherin ohne gültiges Covid-Zertifikat im Januar 2022 muss von der Zürcher Justiz untersucht werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie dieses am Montag mitteilt.

Die Frau weigerte sich, das Gotteshaus zu verlassen und musste von der Polizei abgeführt werden. Dabei kam es zur Verletzung. Laut der Mitteilung des Bundesgerichts sei nicht restlos geklärt, wie es zu dem Armbruch kam.

Das Bundesgericht hat das Zürcher Obergericht nun angewiesen, eine Ermächtigung zur Strafuntersuchung zu erteilen. Untersucht wird, ob der Zwang eines Polizisten angesichts der Gegenwehr verhältnismässig gewesen war.

Quelle:swisstxt
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