Strafgesetz wird angepasst

Wenn jemand vor und nach seinem 18.
Geburtstag Straftaten begeht, soll sie oder er sich künftig in zwei getrennten Verfahren dafür verantworten müssen. Das hat der Bundesrat entschieden.

Einerseits soll ein Verfahren nach dem Jugendstrafgesetz und andererseits nach dem Erwachsenenstrafrecht durchgeführt werden. Die entsprechenden Freiheitsstrafen sollen in der Folge getrennt vollzogen werden.

Der Bundesrat begründet den Entscheid damit, dass bei einer Verurteilung von Jugendlichen der Schutz und die Erziehung zentral seien. Die Verordnung soll per Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten.

Quelle:swisstxt
Strafgesetz wird angepasst
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