Strafbefehl gegen Sänger Stefan Mross

Gegen den Schlagersänger und Moderator Stefan Mross hat das Amtsgericht Leipzig im vergangenen Jahr nach einem Streit einen Strafbefehl erlassen.

Dabei ging es um eine Auseinandersetzung mit einem jungen Mann in einem Leipziger Hotel am 1. Mai 2022. Im Zuge der Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und versuchten Nötigung hatte sich hinreichender Tatverdacht ergeben, wie ein Sprecher der Justizbehörde am Samstag sagte.

Der Strafbefehl «ist seit November rechtskräftig». Mross schilderte den Vorgang in der «Bild». Danach gab es keine Gerichtsverhandlung, weil der Sänger nicht Einspruch gegen die Entscheidung einlegte. 

Quelle:swisstxt
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