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Ständerat passt Strafgesetz an
Der Ständerat will die Strafen für diverse Delikte in der Schweiz anpassen. So sollen etwa die Mindeststrafen nach schwerer Körperverletzung, Stalking oder nach Gewalt und Drohung gegen Beamte verschärft werden. Dies hat der Ständerat im Rahmen der Beratung über die sogenannte Strafrahmenharmonisierung beschlossen. Nicht anpassen will der Ständerat die Definition der Vergewaltigung. Diese soll separat behandelt und zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden. Der Nationalrat wird über die Anpassungen noch beraten.
Quelle:swisstxt
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