Städtische Unternehmen müssen Löhne offenlegen

Der Stadtrat hat entschieden: Die vier städtischen Unternehmungen müssen die Löhne der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates detailliert offenlegen. Dies allerdings im Rahmen der Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2015. 

An der Sitzung vom 21. Mai hat der Grosse Stadtrat die beiden Postulate «Offenlegung der Vergütungen, strikte personelle Trennung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie konsequente Ausschreibung von Verwaltungsratsmandaten bei Gesellschaften, die im Besitze der Stadt Luzern sind oder an denen die Stadt Luzern beteiligt ist» und «Einführung Kaderlohnreporting» entgegen dem Antrag des Stadtrates überwiesen.

Löhne transparent aufzeigen

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Stadtrat die neue Ausgangslage analysiert und kam dabei Schluss, dass die vier selbstständigen städtischen Unternehmungen ewl Energie Wasser Luzern Holding AG, Verkehrsbetriebe Luzern AG, Viva Luzern AG und Hallenbad Luzern AG die Entschädigungen für Geschäftsleitung und Verwaltungsrat detailliert offenlegen müssen. Der Stadtrat übernimmt dabei den Lead und legt fest, in welcher Form die Forderungen aus den beiden Postulaten umgesetzt werden.

Das detaillierte Vorgehen bei der Umsetzung will er in Zusammenarbeit mit den Präsidien der Verwaltungsräte erarbeiten. Es zielt darauf ab, die Entschädigungen für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte im Rahmen der Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2015 gegenüber der Öffentlichkeit transparent darzustellen, so wie es die Postulanten fordern. Dieser Zeitrahmen gewährleistet ein geordnetes und sorgfältiges Vorgehen, welches die richtigen Massstäbe für die kommenden Jahre setze, heisst es in einer Mitteilung des Stadtrates.

Eine erste Berichterstattung an Postulanten und GPK wird im September erfolgen. 

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