Anzeige wegen Nötigung

Staatsanwaltschaft Luzern lässt Scientology abblitzen

Bei mehreren Protest-Aktionen von Beat Künzi und seiner Frau seien die beiden gemäss Scientology Luzern zu aufdringlich gewesen. (Bild: cbu)

Beat Künzi und Yolanda Sandoval reisen im ganzen Land umher, um Passanten vor Scientology abzuschrecken. Die Scientology-Kirche hat mit einer Anzeige gegen die beiden reagiert. Der Vorwurf der Nötigung ist aus Sicht der Luzerner Staatsanwaltschaft aber unbegründet.

Beat Künzi und seine Frau Yolanda Sandoval Künzi wurden bei zentralplus auch schon als «Scientology-Schreck» bezeichnet. Die beiden reisen durchs ganze Land und machen mit stillen Protestaktionen auf die möglichen Gefahren der Scientology-Kirche aufmerksam. So auch im vergangenen Herbst in Luzern (zentralplus berichtete).

Anzeige wegen Nötigung

Aus Sicht von Scientology sind die Protest-Aktionen allerdings weniger still, als die beiden behaupten. So haben sie bei der Luzerner Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen Künzi und Sandoval eingereicht. Die beiden hätten die Standaktionen von Scientology in Luzern systematisch gestört. In der Strafanzeige listet die Kirche 17 Vorfälle auf, bei welchen die beiden die Scientology-Mitglieder beim Betreiben des Infostandes gestört hätten.

Gemäss Strafanzeige haben Künzi und Sandoval die Kirchen-Mitglieder berührt, gefilmt, Grimassen geschnitten, sich über sie lächerlich gemacht und sich dem Infostand bis auf einen Meter genähert. Scientology Luzern fasst diese Aktionen als Nötigung zusammen.

Weder Gewalt noch Drohungen angewendet

Die Staatsanwaltschaft Luzern kommt zu einem anderen Schluss. Der Tatbestand der Nötigung sei eindeutig nicht erfüllt. Dieser setze entweder Gewalt oder Drohung voraus. Bei den erwähnten «Sticheleien» der Scientology-Gegner seien jedoch weder der Tatbestand der Drohung noch der Gewalt erfüllt. Aus diesem Grund entscheidet die Luzerner Staatsanwaltschaft, keine Strafuntersuchung zu eröffnen und die Nichtanhandnahme zu verfügen.

Scientology Luzern kann gegen den Entscheid innerhalb der nächsten zehn Tage Beschwerde erheben.

Verwendete Quellen
  • Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern
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1 Kommentar
  • Profilfoto von G. Enderli
    G. Enderli, 14.01.2022, 15:50 Uhr

    Gratuliere Beat Künzi und Yolanda Sandoval zum Erfolg!

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