Staatsanwälte verlieren Beschwerderecht
Die Staatsanwaltschaften haben künftig kein Beschwerderecht in Haftsachen mehr. Wenn ein Zwangsmassnahmengericht entscheidet, einen Verdächtigen aus der Untersuchungshaft zu entlassen, können Staatsanwaltschaften das nicht mehr anfechten.
Dies hat das Bundesgericht entschieden und so eine langjährige Rechtspraxis geändert. Zur Begründung heisst es, die Strafprozessordnung sehe nicht explizit vor, dass Staatsanwaltschaften bei Fragen zu Untersuchungs- oder Sicherheitshaft eine Beschwerdebefugnis haben.
Voraussichtlich ab nächstem Jahr gilt eine revidierte Strafprozessordnung. Dort steht, dass nur die verhaftete Person Rechtsmittel ergreifen kann.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.