SR: Bis 3 Jahre Haft für «Revenge Porn»

Sogenannte «Rachepornografie» soll künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können. Dafür ist der Ständerat. Unter Strafe gestellt werden soll unbefugtes Weiterleiten von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten. Mitte-Ständerat Stefan Engler findet, dass es um die intimsten und höchstpersönliche Lebensbereiche gehe. Diese zu schützen sei Aufgabe des Strafrechts. Für Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist der Begriff des sexuellen Inhalts relativ unbestimmt. Man müsse sorgfältig klären, was alles darunterfalle. Von «Revenge Porn» spricht man, wenn zum Beispiel jemand Nacktfotos seiner Ex-Freundin oder seines Ex-Freundes im Internet verbreitet.

Quelle:swisstxt
SR: Bis 3 Jahre Haft für «Revenge Porn»
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