So wird der Landtag in Sachsen gewählt

Sachsen ist in 60 Wahlkreise aufgeteilt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Mit der Erststimme (Direktstimme) wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis der Wählerinnen und Wähler gewählt. Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhalten hat (relative Mehrheit). Diese Person zieht direkt in den Landtag ein.

Mit der Zweitstimme wird über die Zusammensetzung des Landtages entschieden. Je mehr Listenstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Parlament. Erreicht eine Partei landesweit nicht mindestens 5% der Stimmen, wird sie bei der Verteilung der Sitze im Parlament nicht berücksichtigt.

Quelle:swisstxt
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