Der Kanton Zug hat es heute schon vorgemacht, der Bundesrat will nun nachziehen. Was für Einschränkungen geplant sind? zentralplus fasst zusammen.
Nach der ausserordentlichen Bundesratssitzung ist klar, die Massnahmen sollen verschärft werden. Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert. Die vom Bundesrat gewünschten Massnahmen sehen wie folgt aus:
Da hat der Bundesrat drei Varianten vorgeschlagen.
Variante eins sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante zwei sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Variante drei sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante drei Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.
Alle Schulen (der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe zwei) sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.
Diese Massnahmen sollen bis am 24. Januar gelten.
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