Die Gemeinde Hünenberg will das Arbeitsgebiet Bösch umgestalten. (Bild: Andreas Busslinger)
In Hünenberg ist das Verfahren zur Gestaltung des Gebiets Bösch-Rothus abgeschlossen. Ein Zürcher Büro setzt auf eine klare Dreiteilung von Schulnutzung, Naturraum und Erschliessung.
Das Konkurrenzverfahren zur Gestaltung des Gebiets Bösch-Rothus ist abgeschlossen. Das Siegerkonzept stammt vom Zürcher Büro Mofa Studio Gmbh und strukturiert das Areal rund um die International School of Zug and Luzern (ISZL) neu. Das geht aus einer Mitteilung der Gemeinde Hünenberg hervor. Das Konzept ist wegleitend für kommende Baugesuche.
Die Stimmbevölkerung von Hünenberg hatte im Juni 2023 der Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» zugestimmt. Dieser umfasst den südöstlichen Teil des Arbeitsgebiets und sieht auch die Gestaltung öffentlicher Park- und Erholungsräume vor. Zur Umsetzung wurde ein Konkurrenzverfahren durchgeführt, das im Sommer 2024 gestartet wurde. Drei Planungsteams reichten ihre Vorschläge ein. Die Ausarbeitung erfolgte in einem dialogorientierten Prozess unter Einbezug von Öffentlichkeit und Grundeigentümerschaften.
Das Siegerkonzept gliedert das Gebiet in drei funktionale Bereiche mit den Namen «Movement», «Mind» und «Meadow». Dabei steht «Movement» für die verkehrliche Erschliessung, «Mind» für die schulische Nutzung durch die ISZL und «Meadow» für naturnahe Aufenthaltsräume. Die Gestaltung soll nicht nur den Bedürfnissen der Schule, sondern auch der Öffentlichkeit und eines möglichen Gewerbebaus gerecht werden. Das Konzept sei für die Eingabe von Baubewilligungen bezüglich Umgebungsgestaltung und Erschliessung wegleitend.
Trotz einer noch hängigen Beschwerde konnte das Verfahren bereits abgeschlossen werden. Möglich wurde das durch die Vorfinanzierung durch die ISZL, die auf eigenes Risiko handelte. Die internationale Schule plant eine Erweiterung ihres Campus und strebt eine rasche Umsetzung an.
Das juristische Verfahren ist jedoch noch nicht beendet. Gegen die Revision des Bebauungsplans wurde 2023 Beschwerde eingelegt. Diese wurde zwar in erster Instanz abgewiesen und der Plan im März 2024 vom Regierungsrat genehmigt – die Beschwerde wurde jedoch weitergezogen. Ein abschliessendes Urteil steht aus.
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