So läuft die Wahl ab

Gewählt ist, wer die Hürde des absoluten Mehrs nimmt, also die Hälfte aller gültigen Stimmen plus eine auf sich vereinen kann. Leere und ungültige Stimmzettel werden dabei nicht mitgezählt.

Die Zahl der Wahlgänge ist dabei unbegrenzt. In den ersten zwei Wahlgängen können alle wählbaren Personen gewählt werden. Ab dem dritten Wahlgang sind keine neuen Kandidaturen mehr zugelassen. Und schon ab dem zweiten Wahlgang scheidet aus, wer weniger als zehn Stimmen erhalten hat.

Vom dritten Wahlgang an ist jeweils der Kandidat oder die Kandidatin mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zugelassen.

Quelle:swisstxt
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