Sicherstellung von harten Drogen
Das Cannabis-Urteil des Bundesgerichts ist nicht auf harte Drogen wie Heroin und Kokain anwendbar. Dieser Ansicht ist die Konferenz der Staatsanwälte.
Das oberste Gericht hatte Ende Juli entschieden, dass eine kleine Menge Cannabis für den Eigenkonsum nicht gerichtlich eingezogen und vernichtet werden darf.
Die Staatsanwälte-Konferenz ist nun der Auffassung, dass das Cannabis-Urteil nicht auf harte Drogen anwendbar ist. Die bisherige Praxis, kleine Mengen harter Drogen weiterhin sicherzustellen, soll beibehalten werden. Cannabis habe deutlich weniger Abhängigkeits- und Risikopotential als Heroin, Crack oder Kokain.
Quelle:swisstxt