Schwerverbrechen sollen nicht verjähren
Mord oder andere schwere Verbrechen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden, sollen nicht mehr nach 30 Jahren verjähren. Der Ständerat hat am Donnerstag einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons St. Gallen im zweiten Anlauf mit 21 zu 20 Stimmen Folge gegeben. Der Nationalrat hatte dem Anliegen ebenfalls mit einer Stimme Differenz zugestimmt. Nun bereitet das Parlament eine Gesetzesanpassung vor. Das St. Galler Kantonsparlament hatte seine Forderung ans Bundesparlament damit begründet, dass dank DNA-Analysen noch lange Zeit nach einer Straftat Beweise hervorgebracht und Täter überführt werden könnten.
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