Schweiz: Wer zahlt bei Erdbeben?

Beim Eintreten eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einen Beitrag zur Schadendeckung leisten. Im Nachgang eines Parlamentsentscheids hat der Bundesrat am Mittwoch eine Vorlage für eine Verfassungsänderung in Auftrag gegeben. Dabei soll laut dem Bundesrat der Eckwert gelten, dass alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme leisten sollen. Schwere Erdbeben gehören laut dem Bundesrat zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen die Schweiz ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung.

Quelle:swisstxt
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