Schutzstatus S: In den 90ern geschaffen

Die Aktivierung des Schutzstatus S wäre ein historischer Schritt. Der Bundesrat greift zum ersten Mal auf diesen nach den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien in den 1990er-Jahren geschaffenen Status zurück. Damit könnten sich Ukrainerinnen und Ukrainer bis zu ein Jahr lang in der Schweiz aufhalten. Derzeit dürfen sie höchstens 90 Tage lang im Schengenraum bleiben. Weil sie keinen Asyl-Antrag stellen müssten, würde die Bürokratie im Asylwesen entlastet, erklärte Justizministerin Karin Keller Sutter vor Medien. «Das ist wichtig, weil wir in nächster Zeit möglicherweise vielen Menschen Schutz bieten müssen.»

Quelle:swisstxt
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