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Schutzstatus S gilt bis zu fünf Jahre

Die gut 65’000 Personen aus der Ukraine, welche in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten haben, können bis zu fünf Jahre in der Schweiz bleiben, arbeiten und ohne spezielle Bewilligung ins Ausland reisen. Das erklärte Justizministerin Karin Keller-Sutter gegenüber der Zeitung «Le Temps». Wenn der Bundesrat den Status S nicht widerrufe, bleibe er fünf Jahre in Kraft. Der Schutzstatus werde nur widerrufen, wenn sich die Lage in der Ukraine normalisiere, etwa durch einen Waffenstillstand, so Keller-Sutter. Die in die Schweiz geflüchteten Personen aus der Ukraine müssen den Schutzstatus S allerdings jedes Jahr bei den Behörden verlängern lassen.

Quelle:swisstxt
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