Schutzmaterial temporär zollfrei
Schutzmaterial und Schutzkleider im Kampf gegen das Coronavirus sollen vorübergehend zollfrei in die Schweiz importiert werden dürfen. Das teilte die Eidgenössische Zollverwaltung EZV mit. Betroffen sind etwa Hygienemasken, Handschuhe oder Schutzkittel. Die Ausnahme von den Zöllen gelte bis auf Weiteres, aber nur für Lieferungen an kantonale Stellen und an den Bund. Die Mehrwertsteuer müsse weiterhin bezahlt werden, so die EZV. Die Schweizer Behörden bemühen sich seit Wochen um die Freigabe von Lieferungen mit Schutzausrüstung, die in den Nachbarländern blockiert sind. Die EU hat diese angewiesen, die Sendungen freizugeben.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.