Schutz für ungerechtfertigt Betriebene

Personen, die betrieben werden, sollen künftig beantragen können, dass nicht mehr alle Betreibungen bekanntgegeben werden. Es geht dabei darum, dass es zu ungerechtfertigten Betreibungen kommen kann.

Das Parlament hat entschieden, dass künftig nicht mehr alle Betreibungen jahrelang im Betreibungsregister eingetragen bleiben, da dies zu Nachteilen bei der Suche einer Wohnung oder einer Arbeitsstelle führen kann.

Nur noch Betreibungen, bei denen Gläubiger belegen konnten, dass sie gerechtfertigt waren, sollen künftig bekanntgegeben werden. Das Parlament will so Menschen schützen, die ungerechtfertigt betrieben wurden.

Quelle:swisstxt
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