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Schuldsprüche im Fall Pierin Vincenz

Das Bezirksgericht Zürich hat den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz verurteilt, wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung. Er wird mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten bestraft. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe. Der Geschäftspartner von Vincenz, Beat Stocker, wurde schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. Vincenz und Stocker mussten sich unter anderem wegen Betrugs vor Gericht verantworten. Vincenz wurde ausserdem vorgeworfen, private Ausgaben als Spesen abgerechnet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle:swisstxt
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