Die Schindler Aufzüge AG darf seine Bauvorhaben auf dem Firmengelände in Ebikon umsetzen. Eine Beschwerde des Innerschweizer Heimatschutzes gegen den Abbruch des bestehenden Personalrestaurants wurde vom Kantonsgericht abgewiesen.
Auf dem Gelände der Schindler Aufzüge AG stehen zur Zeit verschiedene Gewerbegebäude und ein Personalrestaurant, das sogenannte «Wohlfahrtshaus» – das auch Pavillon Schindler genannt wird. Das Unternehmen plant seit Jahren, das Management-Gebäude zu sanieren und ein Besucherzentrum mit neuem Personalrestaurant zu bauen. Dafür soll das bisherige Personalrestaurant abgebrochen werden. Das Bauvolumen beträgt rund 110 Millionen Franken. Im Dezember 2015 bewilligte der Gemeinderat von Ebikon das Baugesuch der Schindler Aufzüge AG.
Noch waren jedoch nicht alle Steine aus dem Weg geräumt. Denn gegen die Baubewilligung erhob der Innerschweizer Heimatschutz Beschwerde beim Kantonsgericht. Er verlangt, dass der im Kantonalen Bauinventar als schützenswert eingetragene Pavillon Schindler nicht abgebrochen werde.
Nun weist das Kantonsgericht die Beschwerde mit folgender Begründung ab:
– Bereits 2009 war vom Bildungs- und Kulturdepartement entschieden worden, den Pavillon nicht unter den kantonalen Denkmalschutz zu stellen. Dies trotz der aus fachlichen und industriegeschichtlichen Besonderheiten des Gebäudes.
– Ebenfalls zugestimmt hatte dem Abbruch die Fachkommission Architektur der Gemeinde Ebikon.
– Die Gemeinde Ebikon befand 2012 zwar, dass der Pavillon schützenswert sei. Dieser Qualifikation käme allerdings wegen der früheren speziellen Verfahren und Abklärungen keine eigenständige Bedeutung zu. Ausserdem stünden dem Anliegen auf Erhalt des Gebäudes erhebliche öffentliche Interessen gegenüber. Zum Umbau auf dem Betriebsareal und zur Firma Schindler befindet das Kantonsgericht: «Die geplanten Neu- und Umbauten auf dem Betriebsareal sind Bestandteil einer betrieblichen und architektonischen Lösung, die auf die Bedürfnisse der zentralen Führung und Verwaltung des weltweiten Konzerns zugeschnitten ist.» Das Unternehmen sei für die Gemeinde Ebikon, den Kanton Luzern und die ganze Innerschweiz als Wirtschaftsstandort und Arbeitgeber von grosser Bedeutung.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.
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