Sachsen-AfD bleibt «rechtsextrem»
Der Verfassungsschutz darf im deutschen Bundesland Sachsen die Partei AfD als «gesichert rechtsextrem» einstufen.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Partei dagegen abgewiesen. Der jetzige Entscheid kann nicht mehr angefochten werden. Der sächsische Verfassungsschutz darf die AfD demnach weiterhin als rechtsextrem einordnen, beobachten, behandeln und prüfen.
Das Gericht stützt mit seinem Urteil die Einschätzung der Vorinstanz. Diese hatte entschieden, es gebe hinreichende Anhaltspunkte, dass die AfD in Sachsen Bestrebungen verfolge, die unter anderem gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.
Quelle:swisstxt