Rupperswil-Mörder erhält keine Therapie
Der Vierfach-Mörder von Rupperswil/AG erhält keine Therapie. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Eine Therapie könne nur angeordnet werden, wenn damit die psychische Störung wesentlich verbessert werden könne, begründet das Gericht seinen Entscheid. Der Täter werde nach seiner Gefängnis-strafe ordentlich verwahrt, weil er langfristig nicht therapierbar sei. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe und die anschliessende ordentliche Verwahrung wurden vom Täter nicht angefochten. Der Mann hatte vor drei Jahren in Rupperswil einen Buben missbraucht und diesen sowie drei weitere Personen getötet.