Gang ans Bundesgericht nicht ausgeschlossen

Rückzonungen in Rickenbach – Betroffene sind sauer

Auch wenn die Chancen klein sind, einige wollen ihr Recht erkämpfen. (Bild: flickr / markus daams)

Der Luzerner Regierungsrat will in Rickenbach die Rückzonung von rund zwei Hektaren Bauland. Allerdings hat sich die Gemeindeversammlung vor knapp einem Jahr anders entschieden.

Eigentlich schien es eine klare Sache zu sein. Die Stimmbevölkerung wollte die betroffenen Parzellen in der Bauzone belassen und hat vor knapp einem Jahr acht von neun Einsprechenden Recht gegeben. Trotz dieses Entscheides hat der Luzerner Regierungsrat Rickenbach zu Rückzonungen verdonnert. Der Grund: Rickenbach hat wie 20 weitere Luzerner Gemeinden zu grosse Bauzonen.

Der Regierungsrat sagte damals, dass bei den betroffenen Grundstücken eine Rückzonung zweck- und verhältnismässig sei. Beispielsweise, weil sie mehrere Jahrzehnte eingezont sind und konkrete Überbauungsabsichten fehlen.

Mindestens zwei Parteien wehren sich gegen Regierungsrat

Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, wehren sich nun mindestens zwei der betroffenen Parteien gegen diesen Entscheid. Einer von ihnen ist Beat Hurni. Er sagt gegenüber der Zeitung: «Der Beschluss der Gemeindeversammlung und somit des obersten Entscheidungsorgans auf kommunaler Ebene wird untergraben.»

Dass dieser Entscheid vom Regierungsrat gekippt wird, lässt ihn Klartext reden. «Wir haben die Staatsform einer Amtsdiktatur, keine direkte Demokratie mehr.» Hurni kann die Strategie und die Kriterien nicht nachvollziehen. Sein Land im Ortsteil Pfeffikon sei zentraler als andere Grundstücke gelegen und auch baureif. Aus familiären Gründen habe sich eine Bauplanung auf seinem Land verzögert. Ihm sei nie eine Frist gesetzt worden, um etwas auf diesem Land zu bauen.

Chancen stehen eher schlecht

Auch Christine Weber hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht erhoben. «Diese Willkür versteht kein Mensch. Unsere Stellungnahmen und Beweise wurden nicht genügend beachtet. Letztlich hat auch der Regierungsrat nach ‹Schema F› bürokratisch-routinemässig entschieden.»

Auch wenn die Anwaltskosten und die benötigte Zeit hoch sind, beide wollen wenn nötig bis vor Bundesgericht gehen.

Nicht alle, die betroffen sind, wollen den rechtlichen Weg gehen. Marino-Nico Steiger vertritt seine Grossmutter. Ihr Land soll ebenso zurückgezont werden. Er sagt der Zeitung: «Der Gang vor die Gerichte ist praktisch aussichtslos. Das bringt nichts.»

Verwendete Quellen
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