Roadcross kritisiert BGer-Urteil

Die Stiftung Roadcross, die sich für die Sicherheit im Strassenverkehr einsetzt, findet das Urteil des Bundesgerichts, wonach auch junge Raser mit einer Geldstrafe statt mit einer Gefängnisstrafe sanktioniert werden können, gefährlich. Die präventive Wirkung der hohen Strafe gehe verloren.

Roadcross schreibt auf Anfrage von SRF, die Möglichkeit, die Mindeststrafen zu unterschreiten, sollte es nur bei langjährigem regelkonformem Verhalten im Strassenverkehr geben. Diese Regelung auf Junglenker anzuwenden, «gleicht einem Freifahrtschein für Raserei».

Zudem schreibt Roadcross, die Jungen seien jene Altersgruppe, die am häufigsten durch Raserdelikte auffalle.

Quelle:swisstxt
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