Luzerner Kantonsrat soll Schuldenbremse lockern

Regierung will Empfänger von Prämienverbilligung schröpfen

Der Luzerner Regierungsrat präsentiert am Mittwochvormittag einschneidende Sparmassnahmen.

(Bild: les)

Der Luzerner Regierungsrat nimmt nach dem Nein zur Steuererhöhung kurz- als auch mittelfristig einschneidende Sparmassnahmen vor. Betroffen sind beispielsweise Empfänger der Prämienverbilligung und von Stipendien, die Polizei und Kulturinstitutionen. Doch die Sparerei hat erst gerade begonnen – trotz geplanter Neuverschuldung.

Der Regierungsrat hat am Mittwochvormittag die Öffentlichkeit über die weiteren Sparmassnahmen für das laufende Jahre informiert. Nach dem Nein zur Steuerfusserhöhung wird das Budget 2017 um 64 Millionen Franken gekürzt.

Leistungsreduktionen in den Bereichen Prämienverbilligung, Polizeiarbeit, Stipendien, Förderprogramme und Kultur sind die Folge. «So kann das Jahr 2017 rechtskonform abgeschlossen werden», schreibt die Regierung.

Die kurzfristigen Sparmassnahmen gestalten sich wie folgt:

•          Abbau Prämienverbilligung: 7,0 Millionen Franken (nicht betroffen sind EL- und Sozialhilfeempfänger)

•          Reduktion Globalbudget Asyl- und Flüchtlingswesen: 5,0 Millionen Franken

•          Stipendienreduktion: 2,0 Millionen Franken

•          Reduktion polizeilicher Leistungen: 1,5 Millionen Franken

•          Leistungsreduktion Gesundheitswesen: 1,5 Millionen Franken

•          Reduktion Kulturförderbeiträge: 0,8 Millionen Franken

•          Abbau Pensensaldi Verwaltungspersonal BKD: 0,7 Millionen Franken

•          Erhöhung Gemeindebeiträge an Gymnasien: 0,5 Millionen Franken

•          Reduktion Energieförderprogramm: 0,5 Millionen Franken

•          Reduktion Projekte Landwirtschaft und Wald: 0,5 Millionen Franken

 

Weitere Einschnitte «schmerzhaft»

Doch es könnte noch dicker kommen: Sollte der Kantonsrat in der September-Session die Schuldenbremse nicht lockern, wäre ein «gravierender Leistungsabbau» für 2018 geplant. Auch in den Folgejahren sind die Mindererträge zu kompensieren, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Der Kantonshaushalt umfasst zwar 3,7 Milliarden Franken; nach Jahren stetiger Effizienzsteigerung und Leistungsoptimierung sei aber jeder weitere Einschnitt schmerzhaft.

Äusserst anspruchsvoll sei die Ausgangslage für 2018. Die Abstimmung vom 21. Mai 2017 reisst eine Lücke von 62 Millionen Franken in die Finanzplanung. Diese Lücke kann weder über Steuererhöhungen geschlossen werden – die vom Volk jüngst abgelehnt wurden – noch über weitere Effizienzsteigerungen: Die Verwaltung setzt derzeit die Organisationsentwicklung 2017 um, welche die Aufwände bereits um global fünf Prozent reduziert.

Der Regierungsrat hat erste Massnahmen erarbeitet für das Budget 2018, um mit dem Abbau von Leistungen und Personal kantonsweit um rund 37 Millionen Franken einzusparen. Wiederum sei die Zeit zu kurz für Gesetzesänderungen, deshalb werden Prämienverbilligungen, polizeiliche Leistungen, Stipendien und Kulturfördergelder erneut stark betroffen sein. Diese Massnahmen liegen in der Kompetenz der Regierung.

Regierung will Neuverschuldung

«Noch weiter gehende Entlastungen wären nur möglich mit teils gravierenden Eingriffen in das kantonale Leistungsangebot», schreibt die Regierung weiter.  Ein solches flächendeckendes Abbauprogramm wäre gesellschaftlich unverantwortbar.

Der Regierungsrat hat deshalb dem Kantonsrat bereits in der Junisession eine befristete Lockerung der Schuldenbremse beantragt. Das würde es ermöglichen, die vertretbaren Massnahmen von 37 Millionen Franken wie geplant zu treffen, die restlichen 25 Millionen Franken über eine Neuverschuldung abzufangen und die nötigen Sanierungsmassnahmen langfristiger anzulegen.

Es geht immer weiter

Doch auch das ist noch nicht alles. Auch im Haushaltsjahr 2019 fehlen 90 Millionen Franken, 2020 und 2021 je 62 Millionen Franken. Diese Summen reduzieren sich um nachhaltige Entlastungen im Budgetjahr 2018.

Es braucht laut der Regierung aber in jedem Fall per 2019 ein Entlastungspaket, das auch Gesetzesanpassungen umfasst. Dabei ist die Ausgangslage erneut anspruchsvoll: Komplexe Projekte wie die Aufgaben- und Finanzreform 2018, die Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs, die Revision des Steuergesetzes und des Kostenteilers beim Wasserbau fallen in diesen Zeitraum und greifen teils ineinander.

Für die Auslegeordnung und die Planung der Haushaltsjahre ab 2019 sollen deshalb die Partei- und Fraktionsspitzen der Luzerner Kantonsratsparteien im Rahmen der «Dulliker-Gespräche» sowie themenbezogen auch die Sozialpartner, Gemeinden und weitere Organisationen beigezogen werden.

Nächste Schritte

Der Voranschlag 2017 wird Anfang August 2017 veröffentlicht. Die ständigen Kommissionen des Kantonsrates beraten ihn in der zweiten Augusthälfte, der Kantonsrat in der September-Session. Der Aufgaben- und Finanzplan 2018-2021 wird in der Dezembersession vom Kantonsrat beraten.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 29.06.2017, 23:10 Uhr

    @Otilie:
    Keine Lobby?
    Behinderte? Riesige Lobby.
    Flüchtlinge? Gigantische Lobby, gigantische Industrie.
    Historisches Museum? Drögeste Langeweile, kindischste Stadtführungen.
    «Kultur»? Satt durchsubventionierte Dilettantismen, «Performances» zum Abwinken, Kunstankäufe als Staubfänger in Depots.
    Ach so: … Und so weiter.

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  • Profilfoto von Otilde
    Otilde, 29.06.2017, 09:11 Uhr

    Bei den Schwachen sparen = keine Lobby . Bei den Behinderten, Flüchtlingen, Sozial Schwachen
    (KKPrämienverbilligung sie ist bald abgeschafft) Museum zu machen, Kultur abschaffen und die Angestellten dort arbeitslos machen (ich ja eine andere Kasse die bezahlt…) und so weiter.

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 28.06.2017, 19:45 Uhr

    «Empfänger» werden «geschröpft». Wie genau geht das vonstatten?

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