Kantonsgericht Luzern hat entschieden

Regierung darf Bordelle wegen Corona schliessen

Die Sexarbeiterinnen in den Luzerner Bordellen haben derzeit keine Erwerbsmöglichkeit. (Bild: Adobe Stock)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat Mitte Oktober beschlossen, sämtliche Sexbetriebe zu schliessen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu bekämpfen. Eine Beschwerde dagegen hat das Kantonsgericht nun abgelehnt.

Mindestens bis zum 31. Januar 2021 steht das Luzerner Rotlicht Milieu still. Das Kantonsgericht Luzern lehnt es ab, das Bordellverbot aufzuheben. Dies hatten acht Sexarbeiterinnen gefordert (zentralplus berichtete).

«In Erotik- und Sexbetrieben besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr», schreibt das Kantonsgericht in einer Medienmitteilung. Die Erotik- und Sexbetriebe zu schliessen, sei vor diesem Hintergrund geeignet, die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken, die Zahl der Neuansteckungen zu reduzieren und die öffentliche Gesundheit zu schützen.

«Es sind keine milderen Massnahmen ersichtlich», meint das Kantonsgericht weiter. Gleichzeitig hält es fest: «Die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe stellt einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar.»

Öffentliche Gesundheit geht vor

Nur: Das private Interesse am Bordellbetrieb überwiege nicht das öffentliche Interesse an der öffentlichen Gesundheit und einer funktionierenden Gesundheitsversorgung. «Insbesondere, weil es sich um einen auf wenige Monate befristeten Eingriff handelt, der von Gesetzes wegen gemildert werden muss, sobald die Verhältnisse es erlauben.»

Da alle Anbieter von Dienstleistungen der Erotik- und Sexbranche, die in ihren Räumen Kunden bedienen, betroffen seien, sei die Gleichbehandlung und die Rechtsgleichheit gewahrt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

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