Referenzzinssatz bleibt unverändert
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Das Bundesamt für Wohnungswesen belässt ihn bei 1,75 Prozent. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können somit die Mieten nicht gestützt auf diesen Wert erhöhen.
Auf der anderen Seite haben Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihr Mietzins gesenkt wird.
Der Referenzzinssatz orientiert sich an den Hypothekarzinsen. Im letzten Jahr erhöhte ihn der Bund in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent. Einige Vermieterinnen und Vermieter hatten die Erhöhungen zum Anlass genommen, die Mieten deutlich zu erhöhen, teilweise um mehr als 10 Prozent.
Quelle:swisstxt
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