Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent
Der für Wohnungsmieten relevante Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt. Somit können Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf tiefere Mieten geltend machen. Gleichzeitig können auch Hausbesitzer den Referenzzinssatz nicht als Begründung für höhere Mieten nutzen. Der Referenzzinssatz ist seit bald zwei Jahren auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent. In der Schweiz wird zur Mietzinsgestaltung seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Der kann sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.