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Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent

Der für Wohnungsmieten relevante Referenzzinssatz bleibt unverändert bei 1,5 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilt. Somit können Mieterinnen und Mieter keinen Anspruch auf tiefere Mieten geltend machen. Gleichzeitig können auch Hausbesitzer den Referenzzinssatz nicht als Begründung für höhere Mieten nutzen. Der Referenzzinssatz ist seit bald zwei Jahren auf dem rekordtiefen Stand von 1,5 Prozent. In der Schweiz wird zur Mietzinsgestaltung seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Der kann sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern.

Quelle:swisstxt
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