Rechtskommission zu häuslicher Gewalt

Bei häuslicher Gewalt soll künftig der Täter oder die Täterin aus der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden und nicht das Opfer. Das will die Rechtskommission des Nationalrats RK-N. Die Kommission hat zwei entsprechenden parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, die im Gesetz den Grundsatz «Wer schlägt, geht!» verankern wollen. Zudem hat die RK-N auch Präventionskampagnen gegen häusliche sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt befürwortet. Abgelehnt hat die Kommission hingegen, künftig eine härtere Strafe auszusprechen, wenn eine Frau das Opfer einer Straftat ist. Damit würde eine Ungleichbehandlung eingeführt, die nicht mit den Grundrechten vereinbar sei.

Quelle:swisstxt
Rechtskommission zu häuslicher Gewalt
0 Kommentare
Apple Store IconGoogle Play Store Icon