Rassismus: Freispruch für SVP-Politiker
Ein SVP-Politiker, der rassistische Kommentare von anderen nicht von seiner Facebook-Seite gelöscht hat, wird nicht bestraft. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Der Politiker hatte auf seiner öffentlichen Facebook-Seite einen Zeitungsartikel geteilt. In den Kommentaren darunter wurde zu Gewalt und Hass gegen eine Religionsgemeinschaft aufgerufen. Während mehrere der dafür verantwortlichen Personen wegen Rassendiskriminierung bestraft worden seien, könne der Inhaber der Facebook-Seite deswegen aber nicht belangt werden, so das BGer. Es gebe kein Gesetz, das eine Überwachungs- oder Sorgfaltspflicht für die eigene Facebook-Seite vorsehe. (swisstxt)
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