Rassismus: Freispruch für SVP-Politiker

Ein SVP-Politiker, der rassistische Kommentare von anderen nicht von seiner Facebook-Seite gelöscht hat, wird nicht bestraft. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Der Politiker hatte auf seiner öffentlichen Facebook-Seite einen Zeitungsartikel geteilt. In den Kommentaren darunter wurde zu Gewalt und Hass gegen eine Religionsgemeinschaft aufgerufen. Während mehrere der dafür verantwortlichen Personen wegen Rassendiskriminierung bestraft worden seien, könne der Inhaber der Facebook-Seite deswegen aber nicht belangt werden, so das BGer. Es gebe kein Gesetz, das eine Überwachungs- oder Sorgfaltspflicht für die eigene Facebook-Seite vorsehe.

Quelle:swisstxt
Rassismus: Freispruch für SVP-Politiker
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon