Räte einigen sich auf Restwassermengen
Wasserkraftwerke dürfen künftig nur dann weniger Restwasser in die Flüsse ablassen, also mehr Wasser für die Stromproduktion brauchen, wenn eine Strom-Mangellage droht. Der Ständerat hat sich dem Nationalrat angeschlossen.
Das Restwasser gilt als wichtig als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, als Landschaftselement oder zur Speisung von Grundwasser.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, der sogenannte Energie-Mantelerlass ist ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende. Nach der Einigung auf die Restwassermengen bleiben nur noch wenige Differenzen.
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