Promillegrenze jetzt auch auf dem Wasser
Seit Februar ist in der Schweiz ein neues Gesetz in Kraft, welches auf Schweizer Gewässern dieselben Alkoholgrenzwerte eingeführt hat wie im Strassenverkehr. Dies bedeutet, dass wer ein Boot steuern will, egal ob motorisiert oder nicht, nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben darf. Bei 0,8 Promille wird dem Lenker gar die Lizenz gar entzogen.
Die Polizei kann nun also auch Kapitäne kontrollieren und büssen. Joe Müller, Präventionsverantwortlicher bei der Zuger Polizei meint aber gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung», dass es nun nicht darum ginge möglichst viele Böötler zu büssen, sondern in erster Linie ginge es um Die Prävention und das Gespräch mit den Bootsführern.
In Luzern ist dies anders, dort werden spezifische Alkoholkontrollen auf dem Wasser im Rahmen der normalen Patroullentätigkeit durchgeführt.
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