Prämienverbilligung: Kantone begrenzen

Die Kantone sollen bei der Prämienverbilligung Mindestvorgaben erhalten, wie die zuständige Ständeratskommission fordert, jedoch sollen diese tiefer, sein als der Nationalrat fordert, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative will die Kommission einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Nationalrat schaffen. Diese waren sich uneins über die Höhe für zusätzliche Prämienverbilligungen.

Angesichts des Prämienwachstums um 6,6 Prozent für 2023 und weiteren drohenden Aufschlägen gebe es Handlungsbedarf, so die Mehrheit der Ständeratskommission. Eine Minderheit wollte die Autonomie der Kantone nicht einschränken.

Quelle:swisstxt
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