Post veröffentlicht neu Einstiegsgehalt
Die Post gibt künftig in ihren Stellenanzeigen, die dem Gesamtarbeitsvertrag GAV unterstehen, das Einstiegsgehalt mit der möglichen Lohnspanne an.
Die Angabe der Lohnspanne soll als Orientierungshilfe dienen. Der genaue Lohn hängt, wie die Post festhält, von verschiedenen Faktoren, etwa der Qualifikation, der Erfahrung oder der Situation auf dem Arbeitsmarkt ab.
Wer Löhne transparent ausweise, sorge für Lohngleichheit und damit für Chancengleichheit – nicht nur zwischen Frauen und Männern, sondern für alle Mitarbeitenden gleichermassen, stellt die Post fest. Der Lohn hänge nicht vom Verhandlungsgeschick der Stellensuchenden ab.
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