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Polizisten mit C-Bewilligung in GR
Ausländerinnen und Ausländer können künftig im Kanton Graubünden in den Polizeidienst eintreten, wenn sie eine Schweizer Niederlassungsbewilligung haben. Dieser Schritt ist laut der Bündner Regierung notwendig, um genügend Polizeikräfte rekrutieren zu können.
Ausländerinnen und Ausländer können künftig im Kanton Graubünden in den Polizeidienst eintreten, wenn sie eine Schweizer Niederlassungsbewilligung haben. Dieser Schritt ist laut der Bündner Regierung notwendig, um genügend Polizeikräfte rekrutieren zu können.
Quelle:swisstxt
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