Pläne gegen steigende Wohnungsmieten

Der Bundesrat will den steigenden Wohnungsmieten entgegenwirken. Er will dafür unter anderem bei der sogenannten allgemeinen Kostensteigerung ansetzen.

Vermieterinnen und Vermieter sollen neu das effektive Ausmass der Kostensteigerung nachweisen müssen, wenn sie den Mietzins erhöhen wollen. Bisher konnte sie pauschal an die Mieterinnen und Mieter übertragen werden. Der Bundesrat will für diese Änderung die Verordnung dazu entsprechend anpassen.

Die allgemeine Kostensteigerung ist einer von drei Faktoren, die zu steigenden Mieten führen. Ein anderer ist der sogenannte Referenzzinssatz. Dieser könnte in nächster Zeit weiter steigen.

Quelle:swisstxt
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