:focal(602x683:603x684)/www.zentralplus.ch/wp-content/uploads/2022/04/Unfall.jpg)
Ein Zuger Autofahrer hat nach einem Unfall auf der Autobahn bei Cham behauptet, es sei von einem weissen Kleinwagen gerammt worden. Jetzt zeigt sich: Das war eine Lügengeschichte.
«Ein weisser Kleinwagen prallte in die linke Seite eines grauen Skoda Octavia Kombi, der auf dem rechten Fahrstreifen fuhr», schrieb die Zuger Polizei in einer Medienmitteilung Anfang Mai. Die Fahrerin oder der Fahrer des weissen Autos habe sich danach aus dem Staub gemacht. Die Polizei suchte Zeugen (zentralplus berichtete). Jetzt zeigt sich: Den Unfall in Cham gab es so gar nicht.
Die Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass einer der Fahrer des Skoda eine Falschaussage gemacht hat. Entgegen der ursprünglichen Aussagen des 36-Jährigen hat nicht ein Unbekannter den Unfall verursacht, sondern er selber. Bei der Befragung hat der Mann seine Falschaussage zugegeben. Wegen Irreführung der Rechtspflege wird er nun angezeigt.
Wer bei einer Behörde wider besseres Wissen meldet, es sei eine strafbare Handlung begangen worden, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch
- Medienmitteilung der Zuger Polizei vom 31. Mai
- Medienmitteilung der Zuger Polizei vom 4. Mai
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.