Ein Angestellter der St.Galler Pensionskasse soll sich mit eigenen Aktiengeschäften um 1,3 Millionen Franken bereichert haben. Nun hat die Bundesanwaltschaft Klage eingereicht. Laut Bundesanwaltschaft hat der Beschuldigte zwischen 2008 und 2018 eigene private Aktiengeschäft auf die von ihm amtlich getätigten Transaktionen abgestimmt. Nach dem amtlichen Aktiengeschäft habe sich der Wert der privaten Aktien verändert. In der Regel habe der Beschuldigte so Gewinn gemacht. Dieses Vorgehen wird als «Frontrunning» bezeichnet. Ob dies als Insider-Handel zu bewerten ist, ist in der Schweiz noch nicht geregelt. Das könnte sich jetzt laut Bundesanwaltschaft ändern.