Wegen Billettkontrolle

Pendler stösst Kontrolleur in Zug die Treppe runter

Tatort Zug: Weil ein junger Mann wegen einer Billettkontrolle randaliert hat, muss er nun eine saftige Geldstrafe zahlen. (Bild: SBB CFF FFS)

Statt sein Billett zu zeigen, hat ein 23-Jähriger den SBB-Mitarbeiter beschimpft, bedroht und angegriffen. Die Randale kostet ihn einiges mehr, als nur das Zugticket, wie aus dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht.

Ohne gültiges Ticket im Zug unterwegs. Normalerweise stellt die SBB dann eine Busse von 70 bis 160 Franken aus und die Sache ist gegessen. Nicht so im Fall eines 23-jährigen Schweizers. Die Zuger Staatsanwaltschaft hat gleich zwei Strafbefehle gegen den jungen Aargauer ausgestellt. Einen wegen «Erschleichen einer Leistung», der andere wegen Beschimpfung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, wie «CH Media» schreibt.

«Du verdammter Sauhund»

Auf einer Zugfahrt im Kanton Zug sollte der damals 22-jährige sein Ticket vorzeigen. Dies brachte den jungen Mann anscheinend zur Weissglut. Wie das Nachrichtenportal schreibt, soll er den SBB-Mitarbeiter unter anderem mit den Worten: «Du verdammter Sauhund hast genau mich ausgesucht, du machst einen Drecksjob», beschimpft haben. Damit jedoch nicht genug. Er stiess den Kontrolleur gegen die Brust, woraufhin dieser rückwärts eine dreistufige Treppe hinab stürzte.

Als er an seinem Zielort ausstieg, wollten der SBB-Mitarbeiter ihn abermals kontrollieren – diesmal zu Dritt. Auch da soll es Beleidigungen und sogar Drohungen gehagelt haben, wie das Nachrichtenportal schreibt. Im Strafbefehl spricht die Zuger Staatsanwaltschaft den Mann der mehrfachen Beschimpfung sowie der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig.

Die Staatsanwaltschaft verurteilt den Täter zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Diese 1'200 Franken werden nur fällig, sollte der Täter sich in nächster Zeit wieder etwas zu Schulde kommen lassen. Sofort bezahlen muss er eine Busse von 300 Franken sowie die Gerichtskosten von 400 Franken, wie das Nachrichtenportal schreibt.

Hinzu kommen die Kosten aus dem anderen Strafbefehl: Die Bahnfahrt ohne Ticket kostet ihn 200 Franken, die Gerichtskosten nochmals 250 Franken.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Richard Scholl
    Richard Scholl, 11.12.2021, 17:42 Uhr

    Wie so oft in ähnlichen Fallen, müssen wir nach 2 Jahren feststellen, dass der Täter die Bussen nicht bezahlt, weil nicht betreibbar. Er weiss dies, deswegen lohnt sich dieses Verhalten.

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