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Parlament zu ausländischen Straftätern

Die legale Ausreise ins Heimatland soll ausländische Straftäter nicht mehr vor der Vollstreckung einer Strafe schützen. Das bestimmt ein Zusatzprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommen. Nach dem Nationalrat hat diesem nun auch der Ständerat zugestimmt. Das Abkommen des Europarats sieht vor, dass Verurteilte ihre Strafe auch in einem Gefängnis ihres Heimatlands verbüssen dürfen. Sie sollen sich der Strafe aber nicht entziehen können. Die Schweiz hatte das Änderungsprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommen im November 2017 unterzeichnet. Dieses war im Ständerat unbestritten.

Quelle:swisstxt
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