Parlament will Missbrauch stoppen

Betreibungsämter sollen prüfen müssen, ob Personen, für die ein Betreibungsregisterauszug ausgestellt werden soll, im betreffenden Betreibungskreis Wohnsitz haben. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat eine entsprechende Motion unterstützt. Oppositionslos stimmte die kleine Kammer dem Vorstoss von Nationalrat Martin Candinas zu. Nun muss der Bundesrat handeln. Um einen sauberen Registerauszug zu erhalten, könne in einem beliebigen Betreibungskreis nach einer Betreibungsauskunft nachgefragt werden, machte Candinas geltend. Säumige Zahler täten dies bewusst und könnten so Gläubiger oder Vermieter in die Irre führen.

Quelle:swisstxt
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