Parlament verschärft Mietrecht
Das Parlament hat einen Teil des Mietrechts verschärft. Wenn jemand zum Beispiel seine Mietwohnung untervermieten will, dann muss sie oder er in jedem Fall zuerst die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters einholen. Wird dies nicht getan, so hat der Vermieter ein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer solchen Änderung des Mietrechts zugestimmt.
Zudem sollen Vermieter künftig schneller Eigenbedarf für sich selbst oder für Familienangehörige anmelden können. Die Verfahren diesbezüglich sollen beschleunigt werden. Auch hier folgte der Ständerat dem Nationalrat.
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