Parlament stärkt Entschädigungen

Wer als ehemaliges Verdingkind oder als Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen eine Entschädigung vom Staat erhalten hat, soll deswegen keinen finanziellen Nachteil haben. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Damit kann eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Heute wird die finanzielle Entschädigung dem Vermögen angerechnet. Dadurch konnte ärmeren Betroffenen wegen der Entschädigung die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Laut Bundesrat Alain Berset sollen die Betroffenen bereits im kommenden Mai mit einem Schreiben über ihre neuen Rechte informiert werden.

Quelle:swisstxt
Parlament stärkt Entschädigungen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon