Nur der älteste Sohn als Erbe?

Nun soll ein weiteres Fideikommiss in Luzern fallen

Das Feer'sche Fideikommiss, Abteilung Pfyffer von Altishoffen umfasst insbesondere das Schloss Buttisholz. (Bild: Wikimedia Commons / Lantus)

In Luzern gibt es derzeit sieben Fideikommisse. Dabei wird ein Vermögen einem Agnaten – einem männlichen Nachgeborenen vererbt. In der Regel ist das der älteste Sohn. Nun will ein weiterer Fideikommissar das Feer'sche Fideikommiss, Abteilung Pfyffer von Altishofen aufheben. Betroffen wäre dabei auch das Schloss in Buttisholz.

Die Reichtümer vererben wie zu Zeiten des Ancien Régime: In Luzern gibt es derzeit noch sieben Fideikommisse. Bei einem Fideikommiss wird ein Vermögen unter Ausschalten der üblichen Erbfolge dauernd mit einer Familie verbunden. Das Fideikommiss soll jeweils ungeteilt einem Agnaten – also einem Nachgeborenen zukommen – in der Regel ist das der älteste Sohn.

Seit mehr als 100 Jahren sind neue Fideikommisse in der Schweiz verboten. Denn sie verstossen gegen Gleichstellung und das geltende Erbrecht. In den letzten Jahren hat der Luzerner Kantonsrat mehreren Gesuchen von Familien zugestimmt, die ihre historische Erbregelung aufheben sollten. Wie auch zuletzt das Fideikommiss der Familie von Sonnenberg (zentralplus berichtete).

Ein weiteres Fideikommiss soll nun fallen

Nun soll ein weiteres fallen: Nämlich das Feer'sche Fideikommiss, Abteilung Pfyffer von Altishofen. Dieses wurde im Juni 1757 errichtet und trat im Dezember 1775 in Kraft. Das Fideikommiss umfasst insbesondere die unter Denkmalschutz stehende Schlossliegenschaft in Buttisholz. Weiter gehören landwirtschaftliche Grundstücke und Wald sowie der unter kantonalem Schutz stehende Soppensee.

Der Fideikommissar beantragte im letzten November den Luzerner Regierungsrat, das Feer'sche Fideikommiss aufzuheben. Er habe sich verpflichtet, nach Aufheben des Fideikommisses eine Stiftung zu errichten um das Fideikommissgut für die Nachwelt zu bewahren, heisst es in einer Botschaft der Regierung an den Kantonsrat. Der Luzerner Stadtrat stimmte diesem Antrag als untere Aufsichtsbehörde bereits im Dezember zu.

Laut der Regierung spricht nichts gegen die Aufhebung

Auch die Regierung findet: Gegen die Aufhebung spricht nichts. Dies, da der Fideikommissar die Aufhebung beantragt und alle möglichen, derzeit bekannten Agnaten sowie der Stadtrat mit der Aufhebung einverstanden ist.

Aufgrund der historischen Entwicklung ist jedoch nicht der Regierungsrat, sondern der Kantonsrat für die Aufhebung von Fideikommissen zuständig. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat, der Aufhebung zuzustimmen.

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