Nun geht es vor Bundesgericht

Die linken Parteien haben gemeinsam mit Juristen und Privaten beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Polizeigesetz eingereicht. Dieses eröffnet die Möglichkeit die Polizeikosten von bis zu 30’000 Franken bei Demonstrationen auf einzelne Personen zu übertragen.

Die beabsichtigte Kostenabwälzung für Polizeieinsätze sei verfassungswidrig und stelle einen eklatanten Eingriff in die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit dar, hiess es von Seiten des Vereins Demokratische JuristInnen Luzern im Namen der Beschwerdeführer am Mittwoch. Die Beschwerde wurde am Montag eingereicht, berichtet die «Neue Luzerner Zeitung».

Unter den Klägern sind die SP und Grüne des Kantons Luzern, die beiden Jungparteien und auch der Gewerkschaftsbund, drei Einzelpersonen und der Verein Demokratische JuristInnen. Dieser hatte bereits nach der Verabschiedung des Gesetzes im Juni angekündigt, eine Beschwerde einreichen zu wollen.


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