NR will Blutspenden gesetzlich sichern
Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten soll auf gesetzlichem Weg abgesichert werden. Der Nationalrat hat deshalb das Heilmittelgesetz im Einklang mit dem Bundesrat angepasst, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Die Regeländerungen bei der Blutspende initiiert hatte der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner im Jahr 2016. Er forderte, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Blut zur Bundesaufgabe werden solle.
Ergänzend zum ursprünglichen Initiativtext verankerte die grosse Kammer, dass beim Blutspenden niemand in keiner Form diskriminiert werden darf. Es müsse vielmehr auf das individuelle Risikoverhalten geschaut werden.
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