NR schreibt Motion zu Terroristen ab

Verurteilte Terroristen sollen nun doch nicht ausgeschafft werden, wenn sie im Zielland von Tod oder Folter betroffen sind. Das hat der Nationalrat entschieden, der damit dem Bundesrat folgt. Dieser argumentiert, dass eine solche Bestimmung gar nicht umsetzbar sei. Eine Umsetzung würde das Non-Refoulement-Prinzip verletzen. Dieses verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine andere grausame Behandlung drohen. Gegen den Mehrheitsentscheid sprachen sich die SVP und Teile der Mitte-Fraktion aus. Das Geschäft geht als Nächstes in den Ständerat.

Quelle:swisstxt
NR schreibt Motion zu Terroristen ab
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