NR passt Versicherungsvertragsgesetz an

Das neue Gesetz über Versicherungsverträge sieht nach den Beratungen im Nationalrat anders aus als vom Bundesrat beantragt. Der Nationalrat nahm mehrere Änderungen zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten vor. Die Versicherungsgesellschaften sollen demnach die Vertragsbedingungen einer Police nicht einseitig ändern können. Gestrichen wurde auch eine Bestimmung, wonach die Versicherungen ihre Zahlungspflicht einschränken können, dies im Falle von Krankheit oder Unfall unter bestimmten Bedingungen. Linke Parteien und Konsumentenorganisationen hatten zuvor mit dem Referendum gedroht. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Quelle:swisstxt
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